Die '''gewerblichen Berufsgenossenschaften''' sind die Träger der Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die '''landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften'''.
Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfall|Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Im Jahr 2005 waren etwa 46,2 Millionen Personen bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versichert.Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2005. Berlin 2006, S. 160.
Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Sie sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen. 2005 waren etwa 3,2 Millionen Unternehmen Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: ''Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften.'' Sankt Augustin 2005, S. 8.
Derzeit bestehen zweiundzwanzig gewerbliche Berufsgenossenschaften und neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften -Berufsgenossenschaften darüber hinaus auch noch nach Regionen. ie '''gewerblichen Berufsgenossenschaften''' sind die Träger der Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Daneben gibt es die '''landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften'''.
Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfall|Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Im Jahr 2005 waren etwa 46,2 Millionen Personen bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versichert.Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2005. Berlin 2006, S. 160.
Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Sie sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen. 2005 waren etwa 3,2 Millionen Unternehmen Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: ''Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften.'' Sankt Augustin 2005, S. 8.
Derzeit bestehen zweiundzwanzig gewerbliche Berufsgenossenschaften und neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften -Berufsgenossenschaften darüber hinaus auch noch nach Regionen.






Login