17.07.2009 - FAQ zur Vergabe öffentlicher Ausschreibungen

Was müssen Sie zum neuen Ausschreibungsverfahren wissen? Hier erfahren Sie es.

Wie komme ich an Aufträge?
Wenden Sie sich direkt an die Ausschreibungsstellen und bitten Sie darum, an den beschränkten Ausschreibungen beteiligt zu werden.

Wer sind die ausschreibenden Stellen?
Bei den Kommunen und Landkreisen sind dies die Bauämter, manchmal getrennt in Hochbauamt und Tiefbauamt.

Wie bewerbe ich mich?
Am besten persönlich vorsprechen. Nutzen Sie dabei Kontakte von früheren Baumaßnahmen.
Stellen Sie eine kleine Info-Mappe mit den wichtigsten Daten zu Ihrem Betrieb zusammen, die Sie bei dieser Gelegenheit überreichen können.

Was soll die Info-Mappe enthalten?
Die Mappe soll der Vergabestelle einen guten Eindruck über Ihren Betreib verschaffen:
- Auf einer Seite zusammengefasst die wichtigsten Informationen zu Ihrem Betrieb.
- Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Betriebes – wo sind die Stärken?
- Aussagekräftige Referenzliste.
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (in Kopie).
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle.

Was soll ich tun, wenn ich dennoch nicht an Ausschreibungen beteiligt werde?
Wurden schon Baumaßnahmen ausgeschrieben bzw. vergeben, für die Ihr Betreib in Frage gekommen wäre? Dann sollten Sie beim Bauamt nachhaken. Scheuen Sie sich nicht, sich direkt an den Chef des Bauamts zu wenden.

Lohnt es sich dann überhaupt noch, in den einschlägigen Ausschreibungsportalen nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren?
Ja, es werden nach wie vor viele Bauaufträge öffentlich ausgeschrieben. Bei einer Gesamtbausumme von über 5,2 Millionen Euro muss unabhängig von der Einzellosgröße, nach wie vor öffentlich (europaweit) ausgeschrieben werden.

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