VGH - Wilfried Wecke e.K.

  • VGH - Wilfried Wecke e.K.
    VGH - Wilfried Wecke e.K.

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    VGH - Wilfried Wecke e.K.
    Bahnhofstraße 70
    31691 Helpsen

    Seit 1976 gibt es unsere VGH Agentur in Helpsen. Mit den Jahren ist unser Kundenstamm kontinuierlich gewachsen.
    • Detailinformationen
    Ref.: 4GJ-YEL-6O6 | Branchen: Versicherungen

Betr. Altersvorsorge/Krankenvers.

Altersvorsorge in der   Firma   &   Krankenversicherung

 

Vorsorge lohnt auch für Ihren Betrieb!

 

Betriebliche Altersvorsorge

Nutzen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung!

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört zu einer der tragenden Schichten des Alterssicherungssystems.

Um die immer größer werdende Versorgungslücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu verkleinern, fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung: seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer nach §1 a BetrAVG das Recht auf baV (betriebliche Altersversorgung) durch Entgeltumwandlung.

Insgesamt gibt es 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • Direktversicherung vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.

Die Direktversicherung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden.

 

  • Pensionsfonds

Finanziert wird der Pensionsfonds durch Zuwendungen vom Arbeitgeber

Mit der Rentenreform wurde der international erfolgreiche Pensionsfonds als fünfter, neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt.

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den rechtlich selbständigen Pensionsfonds, der im Versorgungsfall die Leistungen an die Mitarbeiter erbringt. Durch Entgeltumwandlung können auch Arbeitnehmer Beiträge zum Pensionsfonds leisten.

Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro können steuerfrei eingezahlt werden.

 

  • Pensionskasse

Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine Sozialleistung an!

Mit der Pensionskasse können Sie Ihrem Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit für seine Altersvorsorge bieten.

Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt Beiträge an die Pensionskasse. Aus diesem Kapitalstock finanziert die Pensionskasse die Altersversorgung der Mitarbeiter. Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden. Die Rentenleistungen werden – mit Freibeträgen – nachgelagert besteuert.

 

  • Pensionszusage

Die Pensionszusage als sichere Vorsorgemöglichkeit für Ihre Mitarbeiter!

Mit der Pensionszusage schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter eine solide Basis für die Altersversorgung und bieten eine gute Sozialleistung an.

Das Unternehmen gibt dem Mitarbeiter eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Das können Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten oder einmalige Kapitalzahlungen sein.

Dafür werden in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Im Versorgungsfall besteht für das Unternehmen Leistungspflicht.

 

  • Unterstützungskasse

Mit der Unterstützungskasse erhalten Ihre Mitarbeiter eine gute Sozialleistung!

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins. Der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) wird Mitglied des Vereins und leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse; sie leitet diese Zuwendungen als Beitrag zu Rückdeckungsversicherungen an den öffentlich-rechtlichen Versicherer weiter. Mit den Rückdeckungsversicherungen werden die Versorgungsleistungen finanziert. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben.

Mit der Unterstützungskasse bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine gute Form der Altersversorgung.

 

Krankenversicherung

Was die Zukunft für Sie bereithält, können wir Ihnen nicht sagen. Aber wir sichern Sie gegen die Risiken ab.

  • Zusatzversicherungen

Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen: Privatpatient im Krankenhaus, Zahnersatz, Zuzahlungen, Vorsorge, Alternativmedizin, Verdienstausfall, Pflegetagegeld.

Krankenhaus-Zusatzversicherung (Tarif KHU/KHP)

Service First Class

Niemand geht gerne ins Krankenhaus. Umso wichtiger ist es, dass man sich dort wohl fühlt und sicher sein kann, die bestmögliche Versorgung zu bekommen. Wie zum Beispiel Privatpatienten. Deshalb bietet die VGH eine Zusatzversicherung für Kassenpatienten an: Auch Sie können im Krankenhaus in den Genuss kommen, Privatpatient zu sein.

Was ändert sich für Sie?

First-Class-Service, das heißt vor allem: Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung. Am wichtigsten ist wohl, dass Sie von einem Arzt Ihrer Wahl, also auch von Spezialisten, behandelt werden. Das ist natürlich teurer. Aber kein Problem, sämtliche Kosten, wie z. B. für Operationen, Visiten oder Sonderleistungen, werden übernommen.

 

  • Vollversicherungen       

Gesunder Schutz als Privatpatient für Angestellte, Selbstständige und Familien.

Wer Karriere macht und auf der Gehaltsleiter nach oben steigt, kann sich – ab einer gewissen Einkommenshöhe – auch privat krankenversichern. Damit verlässt man die gesetzliche Krankenversicherung und ihr für alle Mitglieder gleiches Leistungsangebot.

Doch wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Welche Krankenversicherung ist für meinen Beruf die beste? Wo bekomme ich welche Leistungen? Habe ich Einfluss auf die Beiträge?

Ihren Monatsbeitrag bestimmen Sie selbst.

Dem gesunden und umfassenden Leistungsangebot unseres Tarifes "vital" stehen günstige Beiträge gegenüber. Und diese Beiträge können Sie sogar variabel gestalten - durch Ihren Selbstbehalt. Je höher der vereinbarte jährliche Beitrag, den Sie selbst übernehmen möchten, desto geringer ist Ihr monatlicher Beitrag. Wir empfehlen Arbeitnehmern einen Selbstbehalt von 270 EUR pro Jahr.

 

  • Öffentlicher Dienst

Die private Krankenversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

Wer als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst krank ist, bekommt nur einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfe erstattet. Deshalb ist es wichtig, dass die verbleibenden Kosten privat abgesichert werden.

Wir bieten Ihnen eine erstklassige Ergänzung, die Ihren individuellen Beihilfesätzen angepasst ist. Bei uns genießen Sie nicht nur die Sicherheit einer umfangreichen Kostenabdeckung, sondern auch alle Vorteile eines Privatpatienten.